Schritt für Schritt zu Ihrem Eigenheim
Erfahren Sie hier mehr zu den verschiedenen Schritten zum Erwerb Ihrer modernen Eigentumswohnung oder Ihrem freistehenden Einfamilienhaus mit Garten. Wir begleiten und unterstützen Sie auf dem gesamten Prozess und sind bei Fragen jederzeit für Sie da. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
Sind Sie an einer der fünf attraktiven Wohnungen oder einem der zwei begehrten Einfamilienhäuser interessiert, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und klären allfällige Fragen. Setzen Sie sich in dieser Zeit auch mit Ihrer Bank resp. Pensionskasse in Verbindung, um die Finanzierung zu besprechen. Unsere Finanzierungspartner kennen das Projekt bereits und stehen Ihnen bei Fragen zur Finanzierung gerne zur Verfügung. Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen.
Haben Sie sich definitiv für Ihre Wohnung / Ihr Einfamilienhaus entschieden, teilen Sie uns Ihre Personalien und Angaben zum Wunschobjekt mit. Anschliessend erhalten Sie einen Reservationsvertrag. Darin geben Sie Ihre Absicht bekannt, die gewünschte Wohnung / das gewünschte Einfamilienhaus zu erwerben. Für die Reservation ist eine Reservationszahlung von CHF 30’000 zu leisten, welche an den Kaufpreis der Wohnung / des Einfamilienhauses angerechnet wird.
Anschliessend wird ein Kaufvertrag ausgefertigt und nach erfolgtem Baubeginn öffentlich beurkundet. Im Gegenzug ist eine Anzahlung von 20% des Kaufpreises fällig. Für den bei Eigentumsantritt (nach Fertigstellung) fällig werdenden Restkaufpreis ist bei Beurkundung ein Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank oder Versicherungsgesellschaft zu übergeben.
Gemeinsam mit der Bauleitung werden Bemusterungen vorgenommen und Auswahlen getroffen. Je nach Baufortschritt kann der Innenausbau nach Ihren Wünschen angepasst und verändert werden.
Liegt Ihre Auswahl über oder unter dem vorgesehenen Ausbaustandard, wird entsprechend eine Mehr- oder Minderkostenabrechnung erstellt. Mehrkosten sind spätestens vor der Eigentumsübertragung zu begleichen. Minderkosten werden Ihnen vergütet.
Der Einzugstermin wird Ihnen vier Monate vor definitiver Fertigstellung verbindlich bekanntgegeben.
Nach Überweisung sämtlicher Mehrkosten und Übergabe der Wohnung / des Einfamilienhauses wird die Anmeldung für den Eintrag im Grundbuchamt von uns dem Grundbuchamt zugestellt. Vom Grundbuchamt werden Sie eingeladen, allfällige Schuldbrieferrichtungen zu unterzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Restkaufpreis zu leisten (gemäss Zahlungsversprechen).